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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rheinland-Pfalz-Dienstleistungen
(Stand: 28.10.2011)
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes.
Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Kunde von diesen abweichende
Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
2.1. Die Angebote von Rheinland-Pfalz-Dienstleistungen
sind
stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der
wesentlichen Merkmale an dem beschriebenen Artikel jederzeit und ohne
besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder
Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
2.3. Der Kunde ist an seinen Vertragsinhalt drei Wochen gebunden.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung
innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung
ausgeführt haben oder mit der Leistung bzw. Lieferung beginnen.
3. Preise, Gefahrenübergang
3.1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder
Leistungen halten wir uns zwei Wochen gebunden. Sollte eine spätere
Auftragserteilung erfolgen, sind ggf. die derzeit gültigen Preise nochmals
abzugleichen.
3.2. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung
vereinbart ist - für Rechnung des Kunden. Bei allen Lieferungen - auch bei
frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder unser eigenes
zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf
den Besteller über.
3.3. Versicherungen gegen Schulden aller Art werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.
3.4. Eine Haftung für oder durch Computerviren, die mittelbare oder
unmittelbare Schulden (insbesondere auch Folgeschulden) verursachen,
gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Lieferung
4.1. Angaben von Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn
sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen
werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben
und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als
eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware die Firma verlassen
hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
4.2. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt,
Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen und jede andere Behinderung
der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur
Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht
wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Kunden
Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer
Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisen Rücktritt werden wir den
Kunden unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die
Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die
Teillieferung für ihn wertlos ist.
4.3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der
Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist
von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Haben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt,
so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt
werden.
5. Gewährleistungen
5.1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch
Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen
nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt die Mängelrüge
rechtzeitig, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose
Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Weitergehende Gewährleistungs- bzw.
Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
5.2. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von
acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die
gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer
Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach
zweimaligem Fehlschlag kann der Kunde Rückgängigmachung des Kaufvertrages
oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
5.3. Im Übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, dass
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber
nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt
insbesondere auch für Mängelfolgeschäden. Für fehlerhafte
Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte
Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
5.4. Im Übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die
gesetzlichen Vorschriften.
5.5. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und eventuellen
Garantieansprüchen ist der Kunde verpflichtet, den Garantienachweis
zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.
6. Zahlung, Verzug
6.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungenen nicht genannt
sind, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen.
6.2. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen.
6.3. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer
Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller
zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des
Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im
Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
6.4. Mit unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt
werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderung zusteht.
6.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von
4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab gegebenenfalls
vereinbarten Fälligkeitstag in gleicher Höhe erhoben, sofern ein
beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§ 353 HGB).
6.6. Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung -
sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer
Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen,
der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen
Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die
Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten
Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
6.7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung
unserer Forderungen an Dritte vor.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor,
und zwar auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder
Leistungen handelt. Der Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung
an ihn geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
7.2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat
der Kunde uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere
Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten
gehen zu Lasten des Kunden.
7.3. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns,
ohne uns zu verpflichten.
7.4. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde schon
jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem
Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der
Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung
schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des
verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen
über seine Kunden vorzubehalten.
8. Software und Lizenzen
8.1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer
allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren
noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im übrigen
richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des
jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und
Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.
8.2 Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden oder
Sonderschäden, einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns, entgangenen
Einsparungen oder Datenverlust, durch den Einsatz von Software, die über
uns gekauft oder installiert wurde. Auch haften wir nicht für Schäden, die
durch die Installation einer Software auf einem EDV System entstanden
sind.
9. Sonstiges
8.1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in
schriftlicher Form gültig.
8.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
8.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile
Gau-Algesheim. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks
ergebenden Verpflichtungen.
8.4. Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen dauerhaft im Internet unter
www.rw-medien.de/AGB verfügbar ist
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